Mitgliedschaftsbedingungen
Hier steht, was du mit deiner Mitgliedschaft beim Jassverband Schweiz bekommst, wie lange sie läuft und wie sie endet.
Das Wichtigste in Kürze
- Du zahlst einmal. Jedes Paket endet von selbst oder gilt dauerhaft. Eine Verlängerung löst du selbst aus.
- Der Probemonat kostet CHF 5, dauert einen Monat und steht jedem Konto einmal offen.
- Der Jasspass gilt zwölf Monate ab Zahlung.
- Austreten kannst du jederzeit.
1. Deine Mitgliedschaft
Vertragspartner ist der Jassverband Schweiz (JVS), ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Mit einem bezahlten Paket wirst du Passivmitglied nach Art. 4 Abs. 2 der Statuten. Du unterstützt den Verband und nutzt seine Infrastruktur. Stimm- und Wahlrecht haben die Aktivmitglieder. Es gelten die Statuten und der Ehrenkodex.
Bist du unter 18, brauchst du das Einverständnis deiner Eltern.
Die App JassGuru betreibt Remo Prinz, Zürich. Für die App gelten ihre Nutzungsbedingungen. Hast du noch kein JassGuru-Konto, legen wir mit deiner Zahlung eines an und schicken dir den Link, mit dem du dein Passwort setzt.
2. Pakete
| Paket | Beitrag | Laufzeit | Das gehört dazu |
|---|---|---|---|
| Probemonat | CHF 5 | ein Monat ab Zahlung | Mit der neuesten KI-Generation jassen. JVS-Badge und Mitgliedsnummer für einen Monat. |
| Jasspass | CHF 20 | zwölf Monate ab Zahlung | Startrecht an allen Verbandsturnieren. JVS-Badge und Mitgliedsnummer im Profil. Eigene Turniere anlegen. Mit neuen KI-Generationen jassen, sobald wir sie für Mitglieder freigeben. |
| Jugendlizenz (bis 25 Jahre: Schülerinnen und Schüler, Lernende, Studierende) | CHF 10 | zwölf Monate ab Zahlung | Alles aus dem Jasspass. Separate Jugendwertung, sobald genug Jugendteams am Start sind. |
| Auf Lebzeit (lebenslange Mitgliedschaft) | ab CHF 100, in ganzen Franken, bis CHF 10 000 | dauerhaft (Ziffer 4) | Alles aus dem Jasspass. Ab CHF 500 dazu ein Diplom und auf deinen Wunsch ein Eintrag in die Ehrenliste. |
Welche KI-Generation gerade die neueste ist und an welchen Tischen sie jasst, legen wir fest.
Du zahlst über Stripe mit TWINT oder Karte. Die Mitgliedschaft beginnt, sobald die Zahlung bestätigt ist. Danach bekommst du eine Bestätigung per E-Mail.
3. Probemonat
Den Probemonat gibt es einmal pro Konto. Das prüfen wir anhand von Konto und E-Mail-Adresse: Wer im Mitgliederregister steht, löst den Jasspass. Das gilt auch für abgelaufene Mitgliedschaften.
Der Probemonat endet nach einem Monat von selbst. Die CHF 5 bleiben deine einzige Zahlung.
Das Startrecht an Verbandsturnieren gehört zum Jasspass. Löst du ihn, behältst du deine Nummer. Läuft dein Probemonat dann noch, beginnen die zwölf Monate an seinem Ende.
Zahlst du den Probemonat, während deine Mitgliedschaft läuft, bleibt sie, wie sie ist. Die CHF 5 erstatten wir dir innert zehn Tagen auf dem Weg, auf dem du gezahlt hast.
4. Laufzeit und Ende
Befristete Pakete enden am letzten Tag der bezahlten Laufzeit. Das gilt als dein Austritt auf diesen Tag. Deine Mitgliedsnummer halten wir dir frei. Wenn du wieder ein Paket löst, zählt die neue Laufzeit ab Zahlung. Läuft dein Paket noch, schliesst sie an sein Ende an.
Auf Lebzeit, die lebenslange Mitgliedschaft, gilt, solange du lebst und der Verband besteht. Spätere Änderungen an Beiträgen oder Bedingungen lassen sie unberührt. Du kannst sie weder übertragen noch vererben (Art. 70 Abs. 3 ZGB).
Austritt: Eine E-Mail an info@jassverband.ch genügt, jederzeit.
Ausschluss: Handelst du den Interessen des Verbands zuwider, kann dich der Vorstand ausschliessen (Art. 5 der Statuten). Du kommst vorher zu Wort.
Dein JassGuru-Konto löschst du unabhängig von der Mitgliedschaft. Die Vorteile in der App hängen am Konto. Die Mitgliedschaft läuft bis zu ihrem Ende oder deinem Austritt weiter.
5. Rückerstattung
Dein Beitrag gehört dem Verband, sobald die Mitgliedschaft begonnen hat. Das gilt auch bei Austritt und Ausschluss.
Wir erstatten dir:
- den Probemonat, wenn du ihn zahlst, während deine Mitgliedschaft läuft (Ziffer 3)
- einen Jasspass oder eine Jugendlizenz, wenn du schon auf Lebzeit Mitglied bist, innert zehn Tagen auf dem Weg, auf dem du gezahlt hast
- den anteiligen Beitrag bei einer Änderung nach Ziffer 6, wenn du deshalb kündigst
Das Schweizer Recht kennt beim Online-Kauf kein Rücktrittsrecht. Zwingende Rechte bleiben vorbehalten, auch ein Widerrufsrecht nach dem Recht deines Wohnsitzstaats.
6. Änderungen
Wir können diese Bedingungen und den Umfang des Angebots aus sachlichem Grund anpassen. Die Höhe der Mitgliederbeiträge legt die Generalversammlung fest (Art. 7 der Statuten). Neue Beiträge gelten für neue Zahlungen.
Wesentliche Änderungen teilen wir dir mindestens 30 Tage vorher per E-Mail oder in der App mit und heben die geänderten Punkte hervor. Ist eine Änderung für dich nachteilig, kannst du bis zum Inkrafttreten auf diesen Tag kündigen. Für die Zeit danach erstatten wir dir den Beitrag anteilig. Kündigst du nicht, gilt die Änderung als angenommen. Darauf weisen wir dich in der Mitteilung hin.
Für dich gilt die Fassung vom Tag deines Kaufs, bis eine Änderung nach dieser Ziffer in Kraft tritt.
7. Deine Daten
Was wir mit deinen Daten tun, steht in der Datenschutzerklärung.
8. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Zwingende Bestimmungen gehen vor, namentlich der Gerichtsstand an deinem Wohnsitz und der Schutz, den dir das Recht deines Wohnsitzstaats als Konsumentin oder Konsument gewährt.
9. Kontakt
Jassverband Schweiz, Hirslanderstrasse 34, 8032 Zürich, info@jassverband.ch
Stand: November 2026, Fassung 2026-1